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Allgemeine Geschäftsbedingungen Schaideringerhof / Auszug aus dem Gastaufnahme Vertrag

Sehr geehrter Gast, bevor Sie dieses Objekt buchen, nehmen Sie sich bitte kurz Zeit, unsere nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aufmerksam zu lesen.

Bei Buchung werden diese AGB automatisch Vertragsbestandteil des zwischen Ihnen und dem Schaideringerhof geschlossenen Gastaufnahmevertrages. Ein Widerspruchsrecht wird nicht eingeräumt. Unterkunftsvermietung/-Reservierung beruht auf den Bestimmungen des befristeten Mietvertrages (BGB) und ist verbindlich. Zusätzlich sind die in ständiger Rechtsprechung bestätigten Richtwerte des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA) zu beachten.

Abschluss des Gastaufnahmevertrags/Leistungen
1. Mit Ihrer Buchung bieten Sie dem Gastgeber den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. An dieses Angebot binden Sie sich bis zur schriftlichen Zu- oder Absage des Gastgebers. Nach der Buchung erhalten Sie eine schriftliche, mündliche, telefonische oder elektronische Buchungsbestätigung, mit deren Zugang der Gastaufnahmevertrag zustande kommt.


2. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder auf elektronischem Weg ( Email) erfolgen.


3. Maßgeblich für die zu erbringenden Leistungen sind ausschließlich die Beschreibungen, Abbildungen und Preisangaben in dieser Objektbeschreibung.

4. Wenn der Gastgeber dem Gast auf dessen Wunsch ein besonderes Angebot unterbreitet, so liegt darin abweichend von den vorstehenden Regelungen ein verbindliches Vertragsangebot vom Gastgeber an den Gast. Der Vertrag kommt in diesem Fall zustande, wenn der Gast das Angebot innerhalb der genannten Frist ohne Änderungen (Einschränkungen oder Erweiterungen) durch mündliche oder schriftliche Bestätigung, durch Anzahlung, Restzahlung oder Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.

5. Unverbindliche Reservierungen, von denen der Gast kostenfrei zurücktreten kann, sind nur nach ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Gastgeber möglich.

6. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der abgeschlossenen gegenseitigen Verpflichtungen (gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist). a. Verpflichtung des Gastgebers ist es, das Zimmer entsprechend der Bestellung bereit zu halten. b. Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit (Dauer) der Bestellung der Ferienwohnung zu bezahlen.

7. Der Anbieter von „Urlaub auf dem Bauernhof“ ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers, der Ferienwohnung oder des Ferienhauses dem Gast Schadensersatz zu leisten. Der Gast ist nicht verpflichtet in einer niedrigeren Kategorie zu nächtigen. Rücktritt/Stornierung

8. Der Gast kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung gegenüber dem Gastgeber. Die Rücktrittserklärung sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen. Der Abschluss einer Reistrücktrittsversicherung wird empfohlen.

9. Der Gast haftet, wenn er die bestellte Ferienwohnung nicht in Anspruch nimmt (Absage, Nichtanreise – auch bei Krankheit, Todesfällen, Autopannen usw.). Der Gast bleibt rechtlich verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten Preis zu zahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt (537 BGB). Es handelt sich dabei um einen Erfüllungsanspruch.

10. Der Anbieter von „Urlaub auf dem Bauernhof“ muss sich bei einer Stornierung durch den Gast im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes (ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen) um eine anderweitige Buchung der Unterkunft bemühen. Einnahmen aus einer anderweitigen Belegung muss der Gastgeber von der Vergütung der vertraglich vereinbarten Leistungen abziehen. Ebenso müssen bei einer Stornierung die tatsächlichen Einsparungen des Betriebes gegenüber dem Gast abgezogen werden (Einsparung bei Übernachtung in einer Ferienwohnung/Appartement: 10% des vereinbarten Preises). Demnach beträgt der pauschalierte Anspruch des Gastgebers bei Vertragsrücktritt durch den Gast: 90% des vereinbarten Preises bei Unterkünften ohne Verpflegung. Dem Gast bleibt vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen höher sind.

11. Bei einem Vertragsrücktritt durch den Gast sind auch bei anderweitiger Belegung Stornogebühren von 50€ zu bezahlen.

 

Berechnungsbeispiele:
1. Fall: Vermietung an andere Gäste im gesamten Zeitraum Berechnung: 50€ Stornogebühr, es entstehen keine weiteren Ausfallkosten (siehe Nr. 11)
2. Fall: nur teilweise Vermietung an andere Gäste Berechnung: 50€ Stornogebühr + Ausfallkosten für die nicht vermietete Zeit. Ausfallkosten = Preis pro Übernachtung abzüglich 10%.
3. Fall: keine weitere Vermietung im gesamten Zeitraum Berechnung: vereinbarter Mietpreis lt. Reservierungsbestätigung abzüglich 10%.

12. Stornierungen aufgrund „höherer Gewalt“ (z.B. behördlich angeordnetes Vermietungsverbot im gebuchten Reisezeitraum, …) erfolgen kostenlos. Bezahlung

13. Die gesamte Vergütung für die erbrachten Leistungen für Unterkunft, abzüglich einer geleisteten Anzahlung, ist innerhalb der ersten drei Aufenthaltstage des Gastes in bar fällig. Zusatzleistungen und Nebenkosten sind am Ende des Aufenthaltes des Gastes fällig und an den Gastgeber in bar zu zahlen, es sei denn, es wurde eine abweichende Vereinbarung zwischen Gastgeber und Gast getroffen.

14. Der Gastgeber ist berechtigt, nach erfolgter Buchungsbestätigung eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtbetrages innerhalb von 8 Tagen zu fordern, es sei denn, es wurde eine abweichende Vereinbarung zwischen Gastgeber und Gast getroffen. Leistet der Gast die Anzahlung nicht fristgemäß, so ist der Gastgeber berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und dem Gast die Rücktrittskosten laut diesen AGB in Rechnung stellen.

15. Bei Aufenthalten von mehr als einer Woche ist der Gastgeber berechtigt, den Preis für die bereits erbrachten Leistungen nach Ablauf der ersten Woche in Rechnung zu stellen.

16. Auf Zahlungen per Kreditkarte besteht kein Anspruch. Gleiches gilt für die Zahlung am Ende des Aufenthaltes durch Überweisung.

17. Der Gastgeber hat einen Anspruch auf Barzahlung aller Leistungen vor Abreise und dementsprechend ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes. An- und Abreise

18. Die Unterkunft kann vom Gast frühestens um 14.00 Uhr bezogen werden. Der Gast muss die Unterkunft am Anreisetag bis spätestens 21 Uhr bezogen haben. Es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden. Über eine Verspätung der Anreise muss der Gast den Gastgeber bis spätestens zum vereinbarten Anreisezeitpunkt informieren. Andernfalls ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu vergeben.

19. Die Abreise hat am Abreisetag bis spätestens 10 Uhr zu erfolgen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart worden. Bei nicht fristgemäßer Abreise kann der Gastgeber eine entsprechende Vergütung verlangen. Haustiere

20. Das Mitbringen von Haustieren ist kostenpflichtig und nur nach ausdrücklicher, vorheriger Vereinbarung unter gewissen Bedingungen zulässig . Der Gastgeber behält sich vor, das Mitbringen von Haustieren ohne Begründung abzulehnen. Der Gastgeber kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten bzw. muss die Unterkunft nicht bereitstellen, wenn Haustiere ohne vorherige Vereinbarung mitgebracht werden. Der Gast muss in diesem Fall die vertraglich vereinbarten Leistungen, berechnet nach Ziffer 10, dem Gastgeber vergüten. I

21. Der Gast verpflichtet sich beim Mitbringen von Haustieren folgendes einzuhalten und vor Reiseantritt schriftlich zu bestätigen: auf Hygiene wird geachtet -> absolutes Bett- u. Sofa-Verbot für Haustiere, Haustiere bleiben nicht allein und unbeaufsichtigt in der Fewo, für genügend Auslauf (Geschäft machen) wird gesorgt, Haustiere werden vor Betreten des Hauses/Fewo gesäubert, Haustiere verkratzen/zerbeißen keine Möbel/Türen und sind stubenrein, Hunde werden angeleint, Hundekot auf Wiesen/Wegen wird entsorgt Mängel/Beschädigungen

22. Der Gast hat die Unterkunft und Außenanlagen nur bestimmungsgemäß zu verwenden und pfleglich zu behandeln. Der Gast ist haftbar für unbeabsichtigte oder beabsichtigte Beschädigungen durch den Gast selbst, durch dessen Familienangehörige oder dessen Haustieren am gesamten Objekt (feste Gebäudebestandteile oder Inventar der Ferienwohnungen und des gesamten Hofes, z.B. Wohnhaus, Stallungen, Wirtschaftsgebäude, Hofraum, Garagen, Freizeiteinrichtungen, Spielgeräte …).

23. Der Gast ist verpflichtet, durch ihn verursachte Beschädigungen unverzüglich zu melden, Ersatz zu leisten (Neuwert!) oder Reparaturen zu bezahlen.

24. Für nicht angezeigte Beschädigungen durch den Gast, die nach Abreise des Gastes festgestellt werden, bleibt ein Nachforderungsrecht zur Begleichung des Schadens für den Gastgeber auch nach Abreise des Gastes bestehen. Der Schaden ist mittels Fotomaterial zu dokumentieren. Eine Wohnungsabnahme/-kontrolle bei Abreise ist für den Gastgeber nicht verpflichtend.

25. Der Gast ist verpflichtet, dem Gastgeber auftretende Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Zuvor hat er im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Mängelbehebung zu setzen, es sei denn diese ist unmöglich oder wird vom Gastgeber verweigert. Eine Kündigung durch den Gast ist außerdem zulässig, wenn ihm eine Fortsetzung des Vertragverhältnisses objektiv nicht zumutbar ist. Haftung

26. Der Aufenthalt auf dem gesamten Hofgelände (Stallungen, Scheune, Wohnhaus, Maschinen, Geräte, …), die Benutzung der Spielgeräte u. Spielplatzes und der Kontakt zu den Tieren erfolgt auf eigene Gefahr. Eltern obliegt die Aufsichtspflicht für ihre Kinder und haften für Ihre Kinder.

27. Die vertragliche Haftung des Gastgebers auf Schadenersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Gastgeber herbeigeführt wurde.

28. Für alle gegen den Gastgeber gerichteten Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Gast und Reise.

29. Der Gastgeber haftet nicht für Angaben zu Preisen und Leistungen, die durch ihn für den Gast erkennbar lediglich als Fremdleistungen vermittelt werden. Besuch

30. Besuch von anderen Personen, die nicht Gäste vom Schaideringerhof sind, ist vorab beim Vermieter anzumelden. Übernachtungen und Mitbringen von Hunden ist nicht gestattet bzw. nach Vereinbarung. Datenschutzgrundverordnung

31. Wir (Schaideringerhof, Schaidering 1, 83083 Riedering, Familie Brigitte Berger) erheben Ihre Daten zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten, für die gesetzliche Meldepflicht über die Gemeinde Bernau (§§ 17, 29 und 30 Bundesmeldegesetz (BMG) ; Art. 4 Abs. 1 Bayerisches Gesetz zur Ausführung des Bundesmeldegesetzes (BayAGBMG) , sowie zur Direktwerbung.

32. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind (Meldegesetz).

33. Sie haben das Recht, der Verwendung Ihrer Daten zum Zweck der Direktwerbung (Weihnachtsgrüße, Geburtstagsglück-wünsche) jederzeit zu widersprechen. Zudem sind Sie berechtigt, Auskunft der bei uns über Sie gespeicherten Daten zu beantragen sowie bei Unrichtigkeit der Daten die Berichtigung oder bei unzulässiger Datenspeicherung die Löschung der Daten zu fordern.

34. Ihre Einwilligung zur Speicherung Ihrer Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon/Faxnummer, E-Mail-Adresse, Geburtsdaten) zum Zweck der Information und zur Kontaktaufnahme können Sie freiwillig und jederzeit widerruflich abgeben.

35. Ein Widerruf ist per E-Mail zu richten an: schaideringerhof@t-online.de oder postalisch an: Schaideringerhof, Brigitte Berger, Schaidering 1, 83083 Riedering.

36. Nach Erhalt des Widerrufs werden wir die betreffenden Daten nicht mehr nutzen und verarbeiten bzw. löschen.

Corona-Schutz-Maßnahmen

39. Regelmäßige Handhygiene (waschen, desinfizieren) und Hustenetikette ist einzuhalten.

40. Unser Spielplatz steht für alle Kinder frei zur Verfügung.

41. Mitmachangebote können uneingeschränkt angeboten werden (z.B. Stallführung). Mithilfe im Stall ist nach Einweisung möglich. Eigenständiges Betreten des Melk-/Milchtankraumes ist verboten. 

42. Unser Sauna- und Whirlpoolbereich kann bei entsprechender Anordnung geschlossen sein. 

 Gäste dürfen nur anreisen,

• wenn sie keine Covid-19-Symptome (v.a. Fieber, Husten und Atemnot, Durchfall, akute + unspezifische Allgemeinsymptome, Geruchs- und Geschmacksverlust, respiratorische Symptome jeder Schwere) haben

• oder eine Covid-Infektion aufgrund eines offiziellen Testnachweises ausgeschlossen ist

– und in den letzten 14 Tagen keinen Kontakt zu Covid-19-Fällen hatten

– und nicht unter Quarantäne stehen.

Um folgende bewährte, freiwillige Maßnahmen wird gebeten:

• Testen Sie sich und alle Familienmitglieder max. 24 Std. vor Anreise mit einem zugelassenem Schnelltest/Selbsttest (bei einem positiven Test, dürfen Sie nicht anreisen!)

• Händehygiene und Hustenetikette

• Abstandsregeln

• Mundschutz-Masken bei unvermeidbarem, engerem Kontakt

• Taschentücher und Masken verschlossen in Restmülltonne entsorgen

• Besuche(r) am Hof (Fewo + Außenanlagen) sind nur nach vorheriger Absprache möglich.

• Entwickeln sich während des Aufenthalts bei einem Gast Covid-19-Krankheitssymptome, oder zeigt ein Corona-Test ein positives Ergebnis, muss sich die betroffene Familie unverzüglich in Isolation begeben und darf keine Gemeinschaftsräume mehr betreten. Der Gast muss umgehend Kontakt mit einem Arzt/Gesundheitsamt Rosenheim (Corona-Hotline: 08031-581696666, ärztlicher Bereitschaftsdienst Tel.: 116 117) aufnehmen. Die Anweisungen des Gesundheitsamtes sind zu beachten und umzusetzen.

Schlussbestimmungen

43. Auf den Vertrag findet deutsches Recht Anwendung.

44. Der Gast kann den Gastgeber nur an dessen Sitz verklagen.

45. Die Bestimmungen des Vertrages gelten nicht, wenn und insoweit nicht abdingbare Bestimmungen der EU oder andere internationale Bestimmungen Anwendung finden.

Kontakt/Impressum: Schaideringerhof Brigitte Berger Schaidering 1 83083 Riedering Tel: 0049-8036-1235 Fax: 0049-8036-1226 Mail: schaideringerhof@t-online.de

Unser Tipp! Sicher reisen – Storno ohne Risiko

Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung, damit Sie bei Stornierung oder Abbruch Ihres Aufenthalts z.B. wegen Erkrankung, Unfall oder Arbeitslosigkeit – auch innerhalb der Familie – mögliche finanzielle Verluste ersetzt bekommen. Hier erhalten Sie weitere Informationen:

www.reiseversicherung.de/baRuntime/start